Jetzt ging es dann doch unerwartet schnell. Seit dem 1. Oktober 2017 sind alle Bayerischen Arbeitsgerichte per beA erreichbar aufgrund der Verordnung zur Änderung der E-Rechtsverkehrsverordnung Arbeitsgerichte (ERVV ArbG) vom 15.9.2017 (GVBl. 2017, 494).
Laut dem beA-Newsletter 40/2017 vom 05.10.2017 werden die Bayerischen Arbeitsgerichte bereits ab dem 1. Januar 2018 beginnen, mit den Rechtsanwälten nur noch elektronisch zu kommunizieren, also auch den Versand zu nutzen.