Ab dem 2. Februar 2025 werden die ersten Regelungen der KI-Verordnung (AI Act) auch tatsächlich anwendbar – und mit ihr die Verpflichtung zur KI-Kompetenz in Unternehmen. Wer KI-Systeme nutzt (z. B. ChatGPT, Microsoft Copilot), muss sicherstellen, dass sein Team über ausreichendes Wissen zu Chancen & Risiken verfügt.
❓ Wer ist betroffen? Jedes Unternehmen, das KI im geschäftlichen Umfeld einsetzt.
❓Muss es ein offizieller „KI-Beauftragter“ sein? Die Verordnung fordert in Art. 4 KI-VO „KI-Kompetenz“, nicht zwingend eine benannte Person. Es empfiehlt sich aber aus Nachweis- und Zuständigkeitsgründen, die Kompetenz bei bestimmten Personen zu bündeln. Bei Hochrisiko-KI muss das sogar der Fall sein.
❓Noch mehr Bürokratie? KI-Kompetenz sollte nicht nur als bürokratische Notwendigkeit, sondern als Chance für das Unternehmen gesehen werden. Ein KI-Beauftragter kann und sollte eine Schlüsselrolle im Unternehmen einnehmen, um KI sinnvoll zu etablieren und die KI-Revolution nicht zu verpassen. Ein KI-Beauftragter ist kein „Bremser“, sondern ein Innovator!
❓Gibt es Sanktionen? Auch wenn es im Gegensatz zum Datenschutzbeauftragten kein Bußgeld gibt, ist es doch eine rechtliche Pflicht, welche Folgen haben kann.
❓Was tun? KI-Weiterbildung im Unternehmen etablieren und Verantwortlichkeiten klären! Die nächste 2-tägige Ausbildung der innFactory AI Consulting GmbH findet im Februar statt, ist aber bereits ausgebucht. Neue Termine werden bald hier veröffentlicht.
📌 Fazit: KI-Kompetenz wird Pflicht und ist keine Bürokratiehürde, sondern ein strategischer Vorteil. Unternehmen, die heute in KI-Wissen investieren, sind morgen wettbewerbsfähiger! 🚀
Im Content-Hub der innFactory AI Consulting GmbH habe ich einen ausführlichen Artikel geschrieben.