Die meisten Texte, die wir Anwälte den ganzen Tag schreiben, liest niemand. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzinformationen werden häufig ungelesen akzeptiert, Datenschutzinformationen weggeklickt. Dies zeigt ein denkwürdiger und auch lustiger Artikel der Süddeutschen Zeitung auf. Wenn man die AGB aufmerksam liest, kann man auch einmal eine kostenlose „gute“ Flasche Wein bekommen oder man stellt fest, dass man darin der Abtretung seines Kindes zustimmt… 🤔
Zum Glück sind überraschende Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam (§ 305c Abs. 1 BGB). Deshalb lesen wir Juristen In unserem Privatleben AGB auch selten. 😉
Vielleicht sollten wir ab und zu Romane schreiben, damit unsere Texte auch einmal gelesen werden.