beA startet heute

Das beA ist doch nicht der BER. Mit knapp 11 Monaten Verzögerung startet heute das beA. Der Anwaltsgerichtshof Berlin hat die einstweilige Verfügung aufgehoben.

Das bea ist ab sofort unter der Adresse https://www.bea-brak.de/ erreichbar.

Eine Plicht zur Nutzung besteht für Anwälte gemäß § 31 RAVPV aber erst ab dem 01.01.2018.

BGH: WLAN-Standardschlüssel kann ausreichend sein

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass der Standard-WLAN-Schlüssel des Routers ausreichend sein kann. Eine Verletzung zumutbarer Prüfpflichten, Voraussetzung der Inanspruchnahme als Störer, sei nach Ansicht des BGH nicht geben. Man muss also den Werksschlüssel nicht zwangsweise ändern bei Inbetriebnahme eines WLANs.

Dies gilt allerdings laut BGH nur, wenn

  • der WLAN-Schlüssel ein individueller ist (also vom Hersteller nicht für mehrere Router gleichzeitig ab Werk gesetzt wird) und
  • der WLAN-Schlüssel marktüblichen Standards entspricht, also etwa eine ausreichende Länge – im Fall: 16 Zeichen – aufweist.

Zudem muss auch eine sichere Verschlüsselungsmethode gewählt werden, also möglichst WPA2.

Das Urteil ist ein Kurswechsel: Im Jahr 2010 hatte der BGH noch entschieden, dass die Standardeinstellungen des Routers geändert werden müssten (BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 121/08 – Sommer unseres Lebens).

BGH, Urteil vom 24. November 2016 – I ZR 220/15 – WLAN-Schlüssel

Bundeskanzlerin kritisiert Grundsatz der Datensparsamkeit

§ 3a BDSG beinhaltet des Grundsatz der Datensparsamkeit. Es sollen so wenig personenbezogene Daten wie möglich erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Auch die am 25.05.2018 das BDSG ersetzende und in der gesamten Europäischen Union geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht dieses Prinzip in Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO vor. Dort heißt das Prinzip „Datenminimierung“.

Mitglieder der Bundesregierung haben dieses Prinzip in letzter Zeit des Öfteren als nicht mehr zeitgemäß bezeichnet. Nun hat auch die Bundeskanzlerin den Grundsatz der Datensparsamkeit beim IT-Gipfel in Saarbrücken in Frage gestellt. Das Prinzip der Datensparsamkeit könne heute nicht die generelle Leitschnur sein für die Entwicklung neuer Produkte, so Merkel. Die Politik dürfe die Regeln des Datenschutzes „nicht so restriktiv machen, dass das Big-Data-Management dann doch nicht möglich wird“.

In einem hat die Bundeskanzlerin recht: Big Data ist mit der Sammlung unzähliger Daten, bei denen man bei der Erhebung noch gar nicht weiß, für was man die Daten benutzt, ist mit dem sehr restriktiven deutschen und bald auch vollständig harmonisierten europäischen Datenschutzrecht nur schwer absolut rechtskonform zu realisieren. Allerdings ist gerade die unbeschränkte Datensammlung und die Verknüpfung von Daten besonders gefährlich für das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, da der Betroffene oft nicht abschätzen kann, welche Daten erhoben werden und wie sie verknüpft werden. Gerade die Verknüpfung von vermeintlich „harmlosen“ Daten kann dazu führen, dass die Daten hochsensibel werden und umfassende Rückschlüsse auf das Leben der Betroffenen zulassen. Der Grundsatz der Datensparsamkeit (BDSG) bzw. das Prinzip der Datenminimierung (DSGVO) sollte daher unbedingt erhalten bleiben.

Kein Web of Trust

Dass es im Internet zahlreiche Anwendungen gibt, die die Nutzer ausspionieren, ist bekannt. Dass dazu aber auch Anwendungen zählen, die seit Jahren vorgeben, die Sicherheit des Internets zu verbessern und sich als solche einer gewissen Beliebtheit erfreuen, überrascht dann doch. So verhält es sich mit der Browser-Erweiterung Web of Trust (WOT).

Bei der Erweiterung, die sowohl für Mozilla Firefox als auch Google Chrome existiert, handelt es sich um ein Browser-Addon, das Webseiten anhand der URL auf Vertrauenswürdigkeit überprüft. Nutzer, die eine Seite für nicht vertrauenswürdig oder gar schädlich halten, markieren die Seite durch das Addon als nicht vertrauenswürdig. Andere Nutzer sehen dann durch eine grüne oder rote Anzeige beim Besuch der Seite oder sogar in den Suchergebnissen der Suchmaschine, ob die Seite von anderen Nutzern als vertrauenswürdig (dann grün) oder nicht vertrauenswürdig (dann rot) eingestuft wurde. Auf diese Weise weiß der arglose Nutzer allein durch die Farbanzeige von WOT, ob er die Seite besuchen kann oder doch lieber die Finger davon lässt. Auch ich habe diese Erweiterung schätzungsweise seit 10 Jahren genutzt – bis jetzt.

Journalisten des NDR haben nun herausgefunden, dass diese Erweiterung in großem Maße Nutzerdaten ausgespäht und an Dritte weitergegeben hatte. Mozilla und Google haben die Erweiterungen daraufhin aus ihren Addon-Portalen genommen.

Dieses Beispiel zeigt die Wichtigkeit des Datenschutzes. Nutzer wählen eine als seriös geltende Browser-Erweiterung, um ihr Surfverhalten sicherer zu machen. Dabei ist genau diese Erweiterung der „Schädling“, vor dem sie sich eigentlich schützen wollen.