Seit dem heutigen Tag ist die Störerhaftung für WLAN-Betreiber passé: Das Dritte Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes vom 28.09.2017 ist am 13. Oktober 2017 in Kraft getreten (BGBl. I S. 3530).
Über die Änderungen hatte ich hier und hier berichtet.
Eine Synopse finden Sie bei Buzer.