KI-Verordnung (AI Act) in weiteren Teilen anwendbar

Nun auch Regulierung von ChatGPT & Co.

Seit Samstag, 2. August 2025, ist der zweite Korb von Regelungen der KI-Verordnung (AI Act) anwendbar. Dieser Artikel soll einen Überblick über die Regelungen geben.

Seit diesem Datum gilt Folgendes:

  • die Regelungen betreffend die Behörden, die für die Überwachung und Bewertung der Hochrisiko-KI-Systeme zuständig sind, werden anwendbar (Kapitel III Abschnitt 4);
  • die KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (General-Purpose AI Models) werden geregelt (Kapitel V);
  • die Regelungen zur KI-Governance (Kapitel VII) werden anwendbar;
  • die Sanktionen treten in Kraft (Kapitel XII) und
  • die Regelungen zur Vertraulichkeit ( 78 KI-VO) werden anwendbar.

Bereits seit dem 2. Februar 2025 gelten die Kapitel I (Gegenstand, Anwendungsbereich. Definitionen, KI-Kompetenz) und Kapitel II (Verbotene Praktiken) der KI-Verordnung.

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