Das OLG München hat heute im Berufungsverfahren in der mündlichen Verhandlung klargemacht, dass es keinen Rechtsverstoß von Eyeo, dem Anbieter von Adblock Plus, sieht. Das Berufungsverfahren hatten die Süddeutsche Zeitung, ein Werbevermarkter und ProSiebenSat1 angestrengt.
Die Argumente sind deshalb interessant, weil die Richter durchaus eine Behinderung bejahten, aber darauf verwiesen, dass ein Verbot hier ultima ratio sei. Die Anbieter hätten andere Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren, etwa durch die Einführung von Paywalls. Die Argumentation ist deshalb interessant, weil das Wettbewerbsrecht diese Verhältnismäßigkeitsprüfung so nicht kennt, allenfalls bei der Unlauterbarkeit könnte man hier argumentieren.
Das Urteil darf mit Spannung erwartet werden und wird sicherlich bis zum BGH gehen.