Ab heute, 18. Oktober 2017, sind auch das Oberlandesgericht München, das Landgericht München I und das Amtsgericht München in allen ZPO- und FamFG-Verfahren über das beA erreichbar, (vgl. Anlage 2 BayERVV Justiz).
Damit sind alle bayerischen Gerichte in diesen Verfahren angeschlossen.
Nachdem Bayern in den letzten Jahren beim Anschluss der Gerichte an den elektronischen Rechtsverkehr eher zu den langsameren Bundesländern gehörte, hat Bayern extrem aufgeholt und gehört jetzt zu den Vorreitern. Alle Amts-, Land- und Oberlandesgerichte in ZPO- und FamFG-Verfahren, alle Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichte sind jetzt über den elektronischen Rechtsverkehr erreichbar.