Heute sollte endlich das beA zur Verfügung stehen. Eigentlich sollte man sich schon eine Woche vorher registrieren können. Schon vor einer Woche fand man keine URL, unter der man die Registrierung vornehmen konnte. Nach langem Suchen über Google konnte man dann endlich auf die Meldung stoßen, dass eine vorherige Registrierung nicht möglich sein soll, sondern erst zum Start des beA am 29.09.2016 im Vollbetrieb. Die Information stammte aber nicht von der BRAK.
Auch heute, dem offiziellen Starttermin, ist eine Registrierung nicht möglich. Die BRAK erklärt dazu weiter nichts; die Informationen auf deren Internetseiten sind veraltet. Unter der URL https://www.bea-brak.de erscheint die Meldung „Http/1.1 Service Unavailable“.
Kollege Joachim Sokolowski klärt auf: Es gab wohl trotz Erlass der Rechtsverordnung keine Einigung zwischen den Antragsgegnern und der BRAK im einstweiligen Verfügungsverfahren. Nun muss der Anwaltsgerichtshof die einstweilige Verfügung erst aufheben.
Eine bessere Informationspolitik von Seiten der BRAK darf man sich aber schon wünschen. Das Vertrauen in das beA wird durch die spärlichen Informationen leider nicht gestärkt. Dabei wäre dies so wichtig, um die Kritiker von der Notwendigkeit des beA zu überzeugen.
Das beA ist in dieser Form unzumutbar. Nicht nur, daß man sich nicht schon einige Tage oder Wochen vor dem Start erstregistrieren kann, sondern offenbar erst am Tag des Beginns, ist die entsprechende Webseite der BRAK selbst für computeraffine Anwälte völlig unverständlich und undurchschaubar. Gleiches gilt für die „Anleitung“, wie man das beA einrichtet und sich erstregistriert. Den angeblichen Webclient, über den die Erstregistrierung und das Programm laufen soll, findet man auf der Webseite nicht.
Die Pressemeldung, daß das beA auch am 29.09.2016 nicht startet, war ganz versteckt auf der Webseite. Ich habe sie erst gefunden, nachdem ich 30 Minuten erfolglos nach dem Webclient gesucht hatte. Abgesehen davon: wie soll das beA denn funktionieren, wenn alle 120.000 Anwälte sich erst am Tag des Starts erstregistrieren können? Zum einen bricht wahrscheinlich das System an dem Tag zusammen, zum anderen ist es ein schlechter Witz, daß man sich erst an dem Tag Zugang verschaffen können soll, an dem einen bereits Nachrichten zugestellt werden können.
Meine Prognose: über die wirksame Zustellung von Schriftverkehr über das beA werden wir uns noch Jahre vor Gericht streiten. Und das Konzept und die Software sind wahrscheinlich in 2 Jahren schon wieder völlig überholt. Und für so einen Schrott müssen wir auch noch zahlen.
Eine Richterin am hiesigen Landgericht klagte mir letzte Woche, daß selbst der wenige elektronische Rechtsverkehr, der bislang geführt werde, regelmäßig zum Zusammenbruch des Gerichtsnetzwerks führe. Man erwarte nur Chaos, wenn die Schriftsätze nebst Anlagen gigabyteweise in die gerichtlichen e-Postfächer gedrückt würden.