Ein technisches Detail zum beA-Postfach:
Exportiert man eine Nachricht in der Webanwendung, werden alle mit der Nachricht versandten Dateien in einen ZIP-Ordner gepackt und dieser zusammen mit einer P7s-Zertifikatsdatei zum Download bereitgestellt.
Wir machen es in unserer Kanzlei so, dass wir diesen ZIP-Ordner zusammen mit der Zertifikatsdatei in unserer Anwaltssoftware abspeichern, um damit einen rechtssicheren Nachweis zu haben, was über beA versandt wurde, auch deshalb, weil das beA selbst nicht als Dokumentenverwaltung zur dauerhaften Speicherung gedacht ist. Dies sieht auch die RAVPV vor, die der BRAK in § 27 eine Löschungsmöglichkeit einräumt.
Jetzt kam aber die Überraschung: Die Signierung der Nachrichten erfolgt wohl noch nicht richtig. Prüft man die P7s-Datei mit einer Signatursoftware, so erscheint eine Fehlermeldung, dass die Signatur ungültig sei:
Nach etwas Recherche hat sich die Sache aufgeklärt: Im beA-Newsletter 17/2017 vom 26. April 2017 steht etwas versteckt beim Thema „Container-Signatur“:
So wird zum Beispiel beim Export einer Nachricht aus dem beA ein ZIP-Container ausgegeben, der zusammen mit einer (einfachen) Signatur, also einer Container-Signatur, auf dem lokalen System gespeichert wird.
Mit anderen Worten: Es wird eine Signatur angebracht, aber keine qualifizierte Signatur, die im Rahmen des Prüfberichts der Signatursoftware als „gültig“ angezeigt wird. Es kann damit aber die Authentizität der ZIP-Datei festgestellt werden.
Ursprünglicher Artikel vom 16.08.2017 mit Update am 21.09.2017: Artikel aktualisiert, Informationen vom beA-Newsletter eingearbeitet