Am 27. Juni 2017 hat der Bundestag in 3. Lesung das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen beschlossen.
Hierüber hatte ich hier berichtet.
Blog von Rechtsanwalt Andreas Nörr zum IT-Recht
Am 27. Juni 2017 hat der Bundestag in 3. Lesung das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen beschlossen.
Hierüber hatte ich hier berichtet.
2 Gedanken zu „Neue Regelungen für Berufsgeheimnisträger beschlossen“